
Der Wiesbadener Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hat verfügt, dass die Stadt vor Weihnachten keine belastenden Verwaltungsakte an Bürgerinnen und Bürger versenden will. Die Regelung gilt vom Samstag, 20. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 31. Dezember. Ausgenommen sind Fälle, in denen zwingende Gründe ein Einschreiten erforderlich machen.
Regelung im Rathaus
Als belastende Verwaltungsakte gelten unter anderem Mahnungen und Zahlungsbefehle, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Nach der Anordnung sollen solche Schreiben in dem genannten Zeitraum grundsätzlich nicht verschickt werden. Ziel ist es, den so genannten Weihnachtsfrieden zu wahren und den Bürgerinnen und Bürgern in der Feiertagszeit unnötige Belastungen zu ersparen.
Ausnahme für Steuern und Vollstreckungsmaßnahmen
Für Steuern und Maßnahmen, die sich aus Vollstreckungsverfahren ergeben, gilt eine abweichende Regelung. Hier tritt der Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Paragraph 85 der Abgabenordnung in Kraft. Demnach können steuerrechtliche Vorgaben und Vollstreckungsschritte von der kommunalen Anordnung ausgenommen sein.
Auswirkungen für Betroffene
Für Betroffene bedeutet die Verfügung eine vorübergehende Schonfrist bei nicht dringenden Forderungen. Dringende oder gesetzlich gebotene Maßnahmen bleiben möglich, sodass in Einzelfällen weiterhin Schreiben versendet werden können. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass diese Praxis eine administrative Entscheidung ist und keinen generellen Rechtsschutz oder Fristverlängerungen gegenüber rechtlichen Vorgaben begründet.
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