
Die Gemeinde Walluf weist darauf hin, dass Anwohnerinnen und Anwohner bei Schneefall und Glätte die Gehwege und Zugänge vor ihren Häusern und Wohnungen regelmäßig von Schnee befreien und bei Bedarf streuen müssen. Die Maßnahme dient der Unfallvermeidung und soll die Mobilität von Fußgehenden, Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Rollatoren sichern.
Rechtliche Grundlage
Die Verpflichtung ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde. Weitere Informationen und die genauen Regelungen sind auf der Webseite der Gemeinde einsehbar: https://www.walluf.de/rathaus-politik/buergerinfo/satzungen-ortsrecht/.
Praxis: Was zu tun ist
Die Hauptpflicht besteht darin, Gehwege und Zugänge regelmäßig vom Schnee zu befreien. Bei Glätte sind geeignete Streumittel zu verwenden, um Rutschgefahren zu reduzieren. Die Gemeinde empfiehlt, nicht nur den unmittelbar vor dem Haus liegenden Bereich zu räumen, sondern auch Zugänge und Übergänge so zu sichern, dass sie für andere Verkehrsteilnehmende gefahrlos passierbar bleiben.
Ziel und Erwartungen
Mit den Hinweisen verfolgt die Gemeinde das Ziel, Verletzungen zu vermeiden und die öffentliche Sicherheit im Winter zu erhöhen. Die Verantwortung liegt demnach nicht allein bei kommunalen Diensten, sondern auch bei den Grundstückseigentümern und Nutzern. Die Verwaltung ruft die Einwohnerinnen und Einwohner zur Mithilfe auf, da bereits wenige Minuten räumen und streuen die Wege deutlich sicherer machen können.
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