Hohe Waldbrandgefahr: Grillen in städtischen Anlagen bleibt verboten

Hohe Waldbrandgefahr: Grillen in städtischen Anlagen bleibt verboten
Hohe Waldbrandgefahr: Grillen in städtischen Anlagen bleibt verboten

Die Waldbrandgefahr in der Region ist weiter gestiegen. Die Stadt Wiesbaden hat die Waldbrandwarnstufe auf Stufe 5, die höchste Gefahrenstufe, angehoben. Aufgrund der räumlichen Nähe orientiert sich die Nachbarstadt Taunusstein an dieser Einstufung. Vor dem Hintergrund anhaltender Hitze und Trockenheit gelten deshalb in den betroffenen Kommunen schärfere Regeln für das Verhalten in und an Wäldern.

Aktuelle Lage und Hintergrund

Die Behörden begründen die Verschärfung mit der anhaltenden Wärmeperiode und dem Mangel an nennenswerten Niederschlägen. Ein aktueller Waldbrand zeigt, wie schnell sich aus der trockenen Lage eine konkrete Gefährdung entwickeln kann. Am Mittwoch, 5. August, entzündete sich ein Feuer im Bereich zwischen Bad Schwalbach Hettenhain und Taunusstein Seitzenhahn. Die Warn- und Alarmstufen waren unabhängig von diesem Ereignis bereits aufgrund der allgemeinen Witterungslage festgelegt worden.

Das Hessische Forstministerium hatte am Montag, 3. August, die Alarmstufe A für die Forstverwaltung in ganz Hessen ausgerufen. Nach Angaben der Forstverwaltung führten örtliche Niederschläge bisher nicht zu einer anhaltenden Entspannung. Seit Jahresbeginn wurden in Hessen rund 100 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von insgesamt etwa 165000 Quadratmetern registriert.

Verbote und Kontrollen in den Städten

In Taunusstein bleibt das Entzünden von Feuer und das Grillen auf allen drei städtischen Grillplätzen untersagt. Betroffen sind die Anlagen Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, Hambach und Im Maisel in Neuhof. Die Plätze können nach vorheriger Reservierung weiterhin für Picknicks und Aufenhalte ohne offenes Feuer genutzt werden. Die Ordnungspolizei kontrolliert die Anlagen regelmäßig.

Für Gaststätten und Kleingärten, die höchstens 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen, gelten zusätzliche Einschränkungen. Dort sind das Entzünden von Feuer, der Einsatz von Pyrotechnik und das Abbrennen von Schnittgut verboten.

Überwachung, Einsatzbereitschaft und Verhaltensempfehlungen

Die Forstverwaltung hat ihre technische Einsatzbereitschaft verstärkt und die Abstimmung mit örtlichen Brandschutzdienststellen intensiviert. Besonders gefährdete Waldbereiche werden verstärkt überwacht. Die Kommunen beobachten die Entwicklung der Waldbrandgefahr fortlaufend und passen Maßnahmen an die Lage an.

Zum Schutz der Wälder ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungskräfte müssen freigehalten werden. Fahrzeuge sollten nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs. Wer Rauch oder Feuer bemerkt, muss unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 informieren.

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Redaktion Dotzheimer Blatt 131 Articles
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