
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar 2026 können ab Sonntag, 18. Januar 2026 auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Kleine Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren waren bereits im Dezember 2025 von Lockerungen betroffen.
Hintergrund und regionale Einordnung
Wiesbaden folgt damit anderen Kreisen in Hessen, nachdem sich das Seuchengeschehen der aviären Influenza laut Stadtverwaltung beruhigt hat. Die Entscheidung setzt das vor zwei Monaten eingeleitete Zurückfahren von Einschränkungen fort und betrifft nun alle Geflügelhaltungen unabhängig von der Betriebsgröße.
Verpflichtende Biosicherheitsmaßnahmen bleiben bestehen
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Diese dienen dazu, das Risiko eines erneuten Erregereintrags zu reduzieren. Konkret nennt die Stadt etwa das Tragen von Schutzkleidung, Maßnahmen zur Schadnagerbekämpfung sowie die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.
Informationen für Betriebsbetreiber
Die genauen Anforderungen und Handlungsempfehlungen sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt einsehbar. Betriebe sind angehalten, die dort veröffentlichten Vorgaben umzusetzen, um einer erneuten Ausbreitung der Geflügelpest vorzubeugen.
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