
Das Ordnungsamt der Stadt Eltville am Rhein erinnert vor dem Jahreswechsel daran, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden dürfen. Zudem gelten in mehreren Bereichen der Stadt und ihrer Ortsteile ausdrücklich Verbotszonen.
Regeln und ausgewiesene Verbotszonen
Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nach den städtischen Vorgaben zeitlich eingeschränkt und an die Volljährigkeit gebunden. Gleichzeitig besteht ein generelles Verbot für das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder und Altersheimen. Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen in Bereichen mit besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern.
Die Stadt nennt konkrete Sperrflächen: im Altstadtbereich der Kernstadt, in Erbach die Fläche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie die Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim erstreckt sich das Verbot ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Ende am Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal gilt das Verbot für den Bereich des Lindenplatzes.
Appell des Bürgermeisters nach Großbrand
Die Beschränkungen sind vor dem Hintergrund eines früheren Großbrands in der Eltviller Altstadt erlassen worden, bei dem ein fehlgeleiteter Feuerwerkskörper erheblichen Sachschaden anrichtete. Vor diesem Hintergrund bittet Bürgermeister Patrick Kunkel die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste, Feuerwerk möglichst im Rahmen der gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer zu verwenden. Er empfiehlt, Raketen aus Sicherheitsgründen in Richtung Rhein abzuschießen.
Sicherheits- und Verhaltenshinweise
Die Stadt weist darauf hin, dass beim Gebrauch von Feuerwerksartikeln die Sicherheitsvorgaben der Hersteller zu beachten sind. Außerdem sollten Halte und Parkverbote eingehalten werden, damit Zufahrts und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben. Von der Verwendung pyrotechnischer Effekte mit ausschließlicher Knallwirkung, etwa Böllern oder Kanonenschlägen, wird abgeraten. Entstandener Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
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